Wir bieten Passbilder, Bewerbungsbilder oder Visumfotos.
In Kreuztal, Geisweid, Weidenau, Wilnsdorf, Freudenberg und Neunkirchen bekommen Sie jederzeit und ohne Voranmeldung schöne Fotos nach den neuesten biometrischen Anforderungen der Behörden.
Unsere professionelle Software kennt die Anforderungen und geforderten Bildmaße fasst aller Passbehörden weltweit! So können wir behördlich einwandfreie Fotos auch für ausländische Dokumente anfertigen.
Die Münker Zufriedenheitsgarantie
Wir machen immer mehrere Fotos - solange bis Sie zufrieden sind! Sie wählen Ihr Lieblingsfoto am großen Monitor aus. Das wird dann als Sechserset ausgedruckt. Gefallen Ihnen die Bilder nicht, brauchen Sie sie nicht zu nehmen - keine Kosten, kein Risiko :-)
Und sollten die Fotos im seltenen Fall von der Behörde abgelehnt werden, machen wir die Fotos natürlich kostenlos neu.
Biometrisches Passbild
Ein Passbild ist biometrisch, wenn es bestimmte Anforderungen bezüglich der Gesichtserkennung erfüllt. Die Aufnahme sollte frontal erfolgen. Der Hintergrund muß strukturlos sein. Der Gesichtsausdruck sollte neutral bis freundlich sein. Wenn dann noch auf eine gute Ausleuchtung ohne Reflexionen und Schatten auf Gesicht und Hintergrund geachtet wird, ist das biometrische Foto perfekt.
Aktuelle Anforderungen in Deutschland für den ePass und den nPA
Wer gibt das Passgesetz vor?
Das Passgesetz legt in § 4 Abs. 5 für Reisepässe fest: „[…] Einzelheiten des Lichtbildes bestimmt der Bundesminister des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt durch Rechtsverordnung […]“.
Wie groß soll ein Passbild sein?
Passbilder sind 35 mm × 45 mm groß (Hochformat, ohne Rand), wobei die Entfernung des oberen Kopfendes zum Kinn zwischen 32 und 36 mm liegen sollte. Wegen des häufig nicht eindeutig zu bestimmenden oberen Kopfendes sind Passfotos jedoch erst dann abzulehnen, wenn die Gesichtshöhe 27 mm unterschreitet oder 40 mm überschreitet.
Wie wird ein Passbild belichtet?
Das Gesicht muss gut ausgeleuchtet sein und vor einem einfarbig hellen Hintergrund fotografiert sein. Effektbeleuchtung ist nicht gestattet, Schatten auf dem Hintergrund sind nicht zulässig. Reflexionen in einer vorhandenen Brille sind zu vermeiden.
Wie darf ich mich anziehen?
- Die Gesichtsfläche darf nicht abgedeckt sein.
- Auf dem Lichtbild dürfen keine Uniformteile abgebildet sein.
- Ist das Tragen einer Kopfbedeckung vorgeschrieben (z. B. Religionsgemeinschaft, geistlicher Orden), so ist diese Verpflichtung der Passbehörde nachzuweisen. Trotz Kopfbedeckung muss das Gesicht in vollem Umfang zu erkennen sein.
Wie darf ich auf einem Passfoto schauen?
- Zur Unterstützung der automatischen Gesichtserkennung (Biometrie) wird ein neutraler Gesichtsausdruck mit geschlossenem Mund gefordert.
- Das Bild muss frontal aufgenommen werden, die Nase muss auf der Mittellinie liegen. Halbprofil ist nicht zulässig. In Deutschland sowie im Ausland (z. B. Großbritannien und Kanada) sind entsprechende Vorschriften bereits in Kraft getreten.
- Für Personalausweise müssen seit 1. November 2010 die Passbildarten nach neuer Foto-Mustertafel verwendet werden.
Informationen mit einer Fotomustertafel bietet die Bundesdruckerei online an.